Kitabeirat

Mit dem Kita-Beirat wurde durch §7 KiTaG ein neues Mitwirkungsgremium in den Kitas eingeführt. In diesem Beirat sollen Träger, Leitung und pädagogische Fachkräfte der Kindertageseinrichtung gemeinsam mit den Eltern, vor allem unter Berücksichtigung der Perspektive der Kinder, über grundsätzliche Angelegenheiten, welche die Grundlagen der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit einer Tageseinrichtung betreffen, beraten. Ziel ist es, gemeinsam mit allen Vertreter*innen ein Ergebnis zu entwickeln, das Impulse für die strukturelle und pädagogische Weiterentwicklung in der Kita gibt und die Belange aller Beteiligten – insbesondere die der Kinder – berücksichtigt.

Um die Impulse der Kinderperspektive im Kita Beirat einzubringen, wird vom Team eine Fachkraft für die Kinderperspektive gewählt und vertritt die Stimme der Kinder im Beirat. Die FaKiP sieht die unterschiedlichen Wahrnehmungen der Kinder im Kita-Alltag und bringt die Interessen und Wünsche der Kinder mit ein. Die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder stehen durch die Nutzung verschiedener Beobachtungs- und Partizipationsmethoden stets im Vordergrund.

Durch Selbstbestimmung und Teilhabe der Kinder im Alltag kann die FaKiP die Sichtweisen der einzelnen Kinder und in der Gruppe wahrnehmen und gewinnbringend im Kitabeirat einbringen.

Durch ihre besonderen Kenntnisse und Methodenvielfalt steht die FakiP, Kindern wie Kollege*innen beratend und unterstützend zur Seite.